Mobility Blog: Trends und Innovationen für Unternehmensmobilität

CSRD: Berichtspflicht für die Geschäftsreisen Ihres Unternehmens – Chancen und Herausforderungen

Geschrieben von Vivica Laukin | Jun 13, 2024 6:09:08 AM

Sie ist ein Wendepunkt in der Berichtspflicht für Unternehmen: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet seit Jahresbeginn 2024 Betriebe dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistung in Umweltbelangen, zu Arbeitnehmerangelegenheiten, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung darzulegen. Eine große Rolle spielt dabei die betriebliche Mobilität, für die nun vor allem die Emissionen betreffende Daten erhoben werden müssen.

Was genau die CSRD beinhaltet und welche Unternehmen ab wann von ihr betroffen sind, zeigt Teil 1 unserer Serie.

 

Die CSRD erweitert die Anforderungen der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen als bisher: Europaweit unterliegen der CSRD etwa 49.000 Unternehmen. Ein wichtiger Aspekt ist die Verpflichtung zur "doppelten Wesentlichkeit": Unternehmen müssen berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Geschäfte beeinflussen und umgekehrt.

Vor Inkrafttreten der CSRD lag der Fokus der Non-Financial-Berichterstattung auf allgemeinen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), ohne spezifische Anforderungen oder Leitlinien für die Berichterstattung zu Geschäftsreisen. Drei Bereiche, die Scopes 1 bis 3, sind ein zentraler Bestandteil der Umweltberichterstattung.

Was tun Sie, um negative Folgen Ihrer Geschäftsreisen zu vermeiden?

Nun wird von Unternehmen erwartet, dass sie detaillierter über ihre Geschäftsreisen Bericht erstatten. Denn acht bis elf Prozent der weltweiten CO2-Emissionen entstehen laut World Travel & Tourism Council durch touristische Reisen. Auch im Rahmen von Geschäftsreisen fällt ein signifikanter Anteil an Emissionen an. Wie viele Menschen im Auftrag ihrer Arbeitgeber:innen unterwegs sind, zeigt die Geschäftsreiseanalyse 2023 des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR): Nach den nahezu reisefreien Jahren der Corona-Pandemie stieg 2022 die Zahl der Geschäftsreisen wieder an – um 82 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 75,1 Millionen Business Trips. Zuvor lagen die Zahlen noch um ein Vielfaches höher: 195,4 Millionen Geschäftsreisen wurden im Jahr 2019 unternommen.

Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen aufschlüsseln: Direkte Emissionen aus eigener Tätigkeit (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus ihrem Energieverbrauch (Scope 2). Relevant für das Reporting in Bezug auf Geschäftsreisen ist vor allem Scope 3: Er umfasst indirekte Emissionen, die als Teil der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen, aber nicht direkt von ihm kontrolliert werden. Dazu gehören auch Emissionen, die durch das Pendeln der Mitarbeitenden, die Unternehmensflotte und Geschäftsreisen verursacht werden.

Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen aufschlüsseln: Direkte Emissionen aus eigener Tätigkeit (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus ihrem Energieverbrauch (Scope 2). Relevant für das Reporting in Bezug auf Geschäftsreisen ist vor allem Scope 3: Er umfasst indirekte Emissionen, die als Teil der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen, aber nicht direkt von ihm kontrolliert werden. Dazu gehören auch Emissionen, die durch das Pendeln der Mitarbeitenden, die Unternehmensflotte und Geschäftsreisen verursacht werden.

Betriebe müssen analysieren und berichten, wie ihre Geschäftsreisen (und andere Aktivitäten) sich auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken, und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken managen. In den Report gehören Maßnahmen des Unternehmens, um die negativen Auswirkungen angefallener Geschäftsreisen zu minimieren. Darunter fallen zum Beispiel das Nutzen nachhaltigerer Transportmittel, CO2-Kompensationen oder die Reduktion von Geschäftsreisen. Zudem müssen Unternehmen ihre Ziele zum Abbau der Umweltauswirkungen ihrer Geschäftsreisen darlegen und über ihren Fortschritt bei der Erreichung dieser Zielwerte berichten.

Der Wille ist da, aber die Kenntnisse fehlen

Hier liegen bereits die ersten Herausforderungen: 85 Prozent der weltweit führenden Unternehmen setzen sich bisher noch keine ausreichenden Ziele, um Emissionen durch Geschäftsreisen zu reduzieren. Dem Prozentsatz gehören alle untersuchten deutschen Top-Firmen an. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Geschäftsreisen-Ranking der Travel-Smart-Kampagne von Transport & Environment (T&E) mit den deutschen Mitgliedsverbänden Germanwatch und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Hinzu kommt, dass nach Erhebungen des Corporate Travel Sustainability Index 2020 von SAP concur,etwa sechs von zehn Mitarbeitenden (59%) offen zugeben, dass sie sich nicht angemessen ausgestattet und befähigt fühlen, eine nachhaltige Reiserichtlinie erfolgreich umzusetzen“. Der Bericht verdeutlicht, dass für mehr Nachhaltigkeit bei Geschäftsreisen die Einstellung der Belegschaft und ein „umsetzbares Wissen“ von entscheidender Bedeutung sind.

Was aber müssen Unternehmen im Rahmen des CSRD-Reportings tun? Zunächst gilt es, die Daten zu erfassen, über die sie berichten müssen. Ein Reporting mit guten Kennzahlen bringt viele Vorteile: Finanzinstitute lassen das ESG-Regelwerk in ihre Bonitätsbewertung einfließen. Potenzielle Kundinnen und Kunden, Kooperationspartner und Investoren nehmen positive Nachhaltigkeitswerte in ihre Auswahlkriterien auf. Die Zeiten, in denen Aufträge nur an die günstigsten Bewerber vergeben wurden, sind vorbei. Und auch Strafzahlungen sowie eine erhöhte CO2-Abgabe sind vermeidbar, wenn Grenzwerte eingehalten werden. Last but not least: Werden durch ein gutes Reporting überflüssige Dienstreisen identifiziert und unterbunden, senkt das Kosten.