CSRD: Berichtspflicht für die Geschäftsreisen Ihres Unternehmens – Chancen und Herausforderungen

Geschäftsreise

Sie ist ein Wendepunkt in der Berichtspflicht für Unternehmen: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet seit Jahresbeginn 2024 Betriebe dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistung in Umweltbelangen, zu Arbeitnehmerangelegenheiten, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung darzulegen. Eine große Rolle spielt dabei die betriebliche Mobilität, für die nun vor allem die Emissionen betreffende Daten erhoben werden müssen.

Was genau die CSRD beinhaltet und welche Unternehmen ab wann von ihr betroffen sind, zeigt Teil 1 unserer Serie.

CSRD - was ist das?

Wer ist ab wann betroffen? Und was hat die CSRD mit betrieblicher Mobilität zu tun? Alle wichtigen Informationen finden sie bei uns!

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Die CSRD erweitert die Anforderungen der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen als bisher: Europaweit unterliegen der CSRD etwa 49.000 Unternehmen. Ein wichtiger Aspekt ist die Verpflichtung zur "doppelten Wesentlichkeit": Unternehmen müssen berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Geschäfte beeinflussen und umgekehrt.

Vor Inkrafttreten der CSRD lag der Fokus der Non-Financial-Berichterstattung auf allgemeinen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG), ohne spezifische Anforderungen oder Leitlinien für die Berichterstattung zu Geschäftsreisen. Drei Bereiche, die Scopes 1 bis 3, sind ein zentraler Bestandteil der Umweltberichterstattung.

Was tun Sie, um negative Folgen Ihrer Geschäftsreisen zu vermeiden?

Nun wird von Unternehmen erwartet, dass sie detaillierter über ihre Geschäftsreisen Bericht erstatten. Denn acht bis elf Prozent der weltweiten CO2-Emissionen entstehen laut World Travel & Tourism Council durch touristische Reisen. Auch im Rahmen von Geschäftsreisen fällt ein signifikanter Anteil an Emissionen an. Wie viele Menschen im Auftrag ihrer Arbeitgeber:innen unterwegs sind, zeigt die Geschäftsreiseanalyse 2023 des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR): Nach den nahezu reisefreien Jahren der Corona-Pandemie stieg 2022 die Zahl der Geschäftsreisen wieder an – um 82 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 75,1 Millionen Business Trips. Zuvor lagen die Zahlen noch um ein Vielfaches höher: 195,4 Millionen Geschäftsreisen wurden im Jahr 2019 unternommen.

Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen aufschlüsseln: Direkte Emissionen aus eigener Tätigkeit (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus ihrem Energieverbrauch (Scope 2). Relevant für das Reporting in Bezug auf Geschäftsreisen ist vor allem Scope 3: Er umfasst indirekte Emissionen, die als Teil der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen, aber nicht direkt von ihm kontrolliert werden. Dazu gehören auch Emissionen, die durch das Pendeln der Mitarbeitenden, die Unternehmensflotte und Geschäftsreisen verursacht werden.

Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen aufschlüsseln: Direkte Emissionen aus eigener Tätigkeit (Scope 1) sowie indirekte Emissionen aus ihrem Energieverbrauch (Scope 2). Relevant für das Reporting in Bezug auf Geschäftsreisen ist vor allem Scope 3: Er umfasst indirekte Emissionen, die als Teil der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen, aber nicht direkt von ihm kontrolliert werden. Dazu gehören auch Emissionen, die durch das Pendeln der Mitarbeitenden, die Unternehmensflotte und Geschäftsreisen verursacht werden.

Betriebe müssen analysieren und berichten, wie ihre Geschäftsreisen (und andere Aktivitäten) sich auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken, und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken managen. In den Report gehören Maßnahmen des Unternehmens, um die negativen Auswirkungen angefallener Geschäftsreisen zu minimieren. Darunter fallen zum Beispiel das Nutzen nachhaltigerer Transportmittel, CO2-Kompensationen oder die Reduktion von Geschäftsreisen. Zudem müssen Unternehmen ihre Ziele zum Abbau der Umweltauswirkungen ihrer Geschäftsreisen darlegen und über ihren Fortschritt bei der Erreichung dieser Zielwerte berichten.

Der Wille ist da, aber die Kenntnisse fehlen

Hier liegen bereits die ersten Herausforderungen: 85 Prozent der weltweit führenden Unternehmen setzen sich bisher noch keine ausreichenden Ziele, um Emissionen durch Geschäftsreisen zu reduzieren. Dem Prozentsatz gehören alle untersuchten deutschen Top-Firmen an. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Geschäftsreisen-Ranking der Travel-Smart-Kampagne von Transport & Environment (T&E) mit den deutschen Mitgliedsverbänden Germanwatch und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. Hinzu kommt, dass nach Erhebungen des Corporate Travel Sustainability Index 2020 von SAP concur,etwa sechs von zehn Mitarbeitenden (59%) offen zugeben, dass sie sich nicht angemessen ausgestattet und befähigt fühlen, eine nachhaltige Reiserichtlinie erfolgreich umzusetzen“. Der Bericht verdeutlicht, dass für mehr Nachhaltigkeit bei Geschäftsreisen die Einstellung der Belegschaft und ein „umsetzbares Wissen“ von entscheidender Bedeutung sind.

Was aber müssen Unternehmen im Rahmen des CSRD-Reportings tun? Zunächst gilt es, die Daten zu erfassen, über die sie berichten müssen. Ein Reporting mit guten Kennzahlen bringt viele Vorteile: Finanzinstitute lassen das ESG-Regelwerk in ihre Bonitätsbewertung einfließen. Potenzielle Kundinnen und Kunden, Kooperationspartner und Investoren nehmen positive Nachhaltigkeitswerte in ihre Auswahlkriterien auf. Die Zeiten, in denen Aufträge nur an die günstigsten Bewerber vergeben wurden, sind vorbei. Und auch Strafzahlungen sowie eine erhöhte CO2-Abgabe sind vermeidbar, wenn Grenzwerte eingehalten werden. Last but not least: Werden durch ein gutes Reporting überflüssige Dienstreisen identifiziert und unterbunden, senkt das Kosten.

 

Mobinck kann helfen!

Wie können Unternehmen all das erreichen? Der strategische Ansatz hierfür lässt sich in eine kurze Formel fassen: „Messen – Mindern – Kompensieren“. So lässt sich der ökologische Footprint von Dienstreisen wirksam und dauerhaft reduzieren. Einerseits ist die Integration von Umweltkennzahlen in Buchungstools hilfreich. Andererseits heißt die Maxime: Am besten ist, grundsätzlich weniger geschäftlich zu reisen. Und wenn ein Business Trip unabdingbar ist, dann sollten nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Zug statt Flug, öffentlicher Personennahverkehr statt Pkw oder Taxi, E-Autos anstelle von Verbrennern, der Einsatz von Angeboten für Mitarbeitende wie Deutschlandticket, JobTicket oder CarSharing – und auf jeden Fall eine Kompensation der durch die Reise freigesetzten CO2-Emissionen.

Mobinck hat als internationaler Experte für Unternehmensmobilität und Beratungsdienstleister im Bereich Mobilitätsmanagement jahrzehntelange Erfahrung in allen Sektoren der Corporate Mobility. Unsere Fachkräfte finden die für Ihr Unternehmen passenden intermodalen Lösungen für Geschäftsreisen und die ideale Kombination verschiedener Verkehrsmittel für effiziente Geschäftsreisen. Mobinck hat globale Mobilitätstrends im Blick und weiß, welche internationalen Entwicklungen die Unternehmensstrategien vor Ort beeinflussen. Unsere Flottenmanagement-Lösungen helfen Ihnen, die Employee Mobility zu managen, zum Beispiel mit der All-in-One-Plattform Muto, die es allen Mitarbeitenden in einer geplanten Ausbaustufe ermöglichen wird, die Mobilitätsoptionen des Unternehmens nach ihren Präferenzen und gemäß Ihres Budgets zu nutzen. Auch für die CO2-Kompensation für Geschäftsreisen kennen wir Ausgleichsmaßnahmen, die zu Ihrer Firma passen. Wir unterstützen Sie dabei, diese in Ihrem Mobilitätsmanagement zu implementieren. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Digitalisierung als nötigen Zwischenschritt zur Optimierung Ihrer Unternehmensmobilität.

Mittel zur Umsetzung der CSRD, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen

Vielleicht gehört Ihr Unternehmen zu denen, die bereits seit Januar 2024 die Daten für den CSRD-Report erfassen. Vielleicht gehören Sie aber auch zu jenen, die spätestens 2028 damit beginnen müssen, genaue Erkenntnisse über ihre Betriebsmobilität zu sammeln. Klar ist: Die neuen Regeln sind nicht verhandelbar. In allen Firmen außer Kleinstunternehmen besteht dringender Handlungsbedarf für alle, die sich im Betrieb mit Mobilität befassen – besonders für die Geschäftsreise-Verantwortlichen. Je früher Sie sich auf die neue Herausforderung vorbereiten, desto besser. Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen fit für die künftigen Berichtsanforderungen und machen es zugleich nachhaltiger und attraktiver für Ihre Mitarbeitenden. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns! 

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