Ab 2024 müssen immer mehr Unternehmen gemäß CSRD auch Mobilitätsdaten melden. Teil 2 unserer Serie hilft beim Reporting der Daten zur Unternehmensflotte
Ab 2024 gelten die neuen EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Hiermit muss nun Auskunft über weitere Aspkete der Unternehmensmobilität gegeben werden. Schon die Datenerhebung, die dem Bericht zugrunde liegt, ist für manche Betriebe schwierig. Unsere Serie „CSRD und betriebliche Mobilität“ zeigt, wie Ihr Unternehmen auf die neuen Herausforderungen reagieren kann. Dies ist Teil 2 unserer Serie zum Thema „CSRD und die Fahrzeugflotte“.
Ab diesem Jahr wird es ernst: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle an EU-Märkten notierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften sowie große nicht kapitalmarktorientierte Firmen und relevante Drittstaatenunternehmen, ebenfalls einschließlich ihrer Tochtergesellschaften. Das bedeutet strengere Standards für die Berichte über ihre ökologischen, sozialen und Governance-Leistungen – stufenweise nach Unternehmenskennziffern wie zum Beispiel dem Umsatz. Dauerhaft ausgenommen von der CSRD sind nach derzeitigem Gesetztesstand nur Kleinstunternehmen mit einem Nettogewinn von maximal 900.000 Euro pro Jahr. Im Klartext heißt das, dass zukünftig alle anderen Unternehmen und damit deutlich mehr als bisher der Berichtspflicht unterliegen.
Die CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen an das Reporting für Flotten und stellt Fuhrparkverantwortliche vor neue Aufgaben: Eine wichtige Kategorie für die CSRD Berichterstattung behandelt die ökologischen Auswirkungen der betrieblichen Mobilität. Unternehmen müssen ab 2024 die CO2-Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol erfassen.
CSRD – Was ist das? Wer ist ab wann betroffen? Und was hat die CSRD mit betrieblicher Mobiliät zu tun? Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Was gehört in den CSRD-Bericht für die Flotte?
Das klingt zunächst kompliziert – vor allem wenn es die Firmenflotte betrifft. Im CSRD-Report muss über Emissionen, die Beschäftigte im Auftrag des Arbeitgebers während ihrer Dienstzeit zurücklegen, Rechenschaft abgelegt werden. Dazu gehört der Fuhrpark mit allen seinen Facetten: Auch Werkverkehr auf Wegen, die auf dem eigenen Gelände des Unternehmens oder zwischen verschiedenen Standorten derselben Firma zurückzulegen sind, gehören dazu. Aber auch Fahrräder oder Werksbusse für den Shuttleverkehr zwischen mehreren Standorten sind Teil des Fuhrparks. Auch die private Nutzung des Dienstwagens zählt dazu, wenn eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Tankkarte für Privatfahrten genutzt wird. Vor allem letzteres stellt Unternehmen vor Herausforderungen: Denn für einige der geleisteten Fahrten werden Daten nicht erfasst, etwa wenn Mitarbeitende die Tankkarte für Werkstattersatzfahrzeuge oder auf Urlaubsreisen nicht nutzen dürfen. Auch Emissionen, die aus extern produzierter und „eingekaufter“ Energie stammen, müssen berichtet werden. Dazu zählt zum Beispiel Elektrizität aus fossilen und nachwachsenden Brennstoffen, mit der E-Autos auf dem Firmengelände geladen werden. Um den Report ordnungsgemäß zu verfassen, sind detaillierte Kenntnisse der täglich anfallenden Mobilitätskosten und -emissionen nötig.
Genau, nachvollziehbar und prüfsicher
Zwar wurden teilweise schon Daten wie der jährliche Kraftstoffverbrauch gesammelt und Emissionen berechnet. Doch neu ist jetzt, dass ein akkreditierter unabhängiger Prüfer die bisherige Berichterstattung zertifizieren muss. Deshalb müssen die Daten exakt und nachvollziehbar erfasst werden.
Das wiederum ist nur möglich, wenn alle Abteilungen im Unternehmen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Mobilität befassen, eng zusammenarbeiten. Zum Beispiel sollen auch die vom Werkverkehr verursachten Emissionen in die Berechnungen einbezogen werden. Im Gegensatz zu Dienstwagen unterstehen aber Gabelstapler, die mit Diesel oder Gas betrieben werden, oder schwere Lkw oft nicht dem Fuhrparkmanagement, sondern dem Werksleiter.
Auch beim Thema Dienstreisen müssen unterschiedliche Arbeitsbereiche künftig kooperieren. Denn die Angaben über den CO2-Austoß von Mietwagen auf Dienstreisen gehören in den CSRD-Bericht. Diese werden in vielen Fällen aber nicht über Tankkarten, sondern über die Reisekosten abgerechnet. Wer auf die Dienstreise mit dem Privatwagen fährt, gibt in der Regel die gefahrenen Kilometer an. Ebenso müssen andere Verkehrsmittel wie Zug oder Flugzeug berücksichtigt werden, wenn sie für den Business-Trip genutzt werden. Auch hier liegen die Verantwortlichkeiten für Abrechnung und somit Datenerfassung meist nicht bei der Fuhrparkleitung.
Doch wie müssen die Berechnungen aussehen? Noch ist die CSRD neu und es darf stellenweise geschätzt werden. Falls für das erste Jahr noch nicht alle Daten verfügbar sind, verlangen die Wirtschaftsprüfer jedoch zumindest einen Plan für die Datenerhebung im Folgejahr. Eine Möglichkeit, für den Bereich des beruflichen Pendelns die nötigen Daten zu erheben, ist der „Mobinck Mobility Scan“: Er hilft, die Mobilitätsstrukturen der Mitarbeitenden zu analysieren. Mithilfe des Scans kann ein Teil der für den CSRD-Bericht nötigen Daten erhoben werden.
Desweiteren hilft Mobincks XPO-Fuhrparksoftware, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzufassen. Eine für die Zukunft wichtige Maßnahme ist der Umbau der Unternehmensmobilität: Statt vieler Abteilungen, die einzelne Aspekte der dienstlichen Mobilität bearbeiten, fasst ein zentrales Mobilitätsmanagement mehrere Mobilitätsbereiche digital zusammen. Mithilfe der geeigneten Beratung und digitaler Tools ist die Reorganisation einfacher zu bewerkstelligen, als es auf den ersten Blick scheint. Mobinck ist hier der richtige Partner: Seit mehr als 20 Jahren hat der Mobilitätsdienstleister bereits Erfahrung in den Bereichen Konzeption und Etablierung von Mobilitätslösungen.
Die CSRD eröffnet Chancen
So mancher mag über die vielfältigen Herausforderungen der CSRD fluchen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass es sinnvoll ist, Daten zu erfassen, belastbare Nachhaltigkeitsziele zu definieren und zu belegen, sowie Emissionen zu reduzieren. Dies gilt auch, wenn man noch nicht zum Kreis der Unternehmen gehört, die ab 2024 berichten müssen. Denn die eigenen Emissionswerte zu kennen, hat viele Vorteile.
Ein Gewinn sogar im Wortsinn kann es dann sein, wenn unterschiedliche Stakeholder mit neuen Forderungen an Unternehmen herantreten. Bei Kundenausschreibungen spielen Nachhaltigkeitsfaktoren eine immer größere Rolle. So wird zum Beispiel danach gefragt, ob die Flotte elektrifiziert ist oder welche Nachhaltigkeitsstrategie für Fuhrpark und Travel Management es gibt.
Wer gute Kennzahlen im Nachhaltigkeitsbereich vorweisen kann, zieht daraus auf mehreren Ebenen einen Nutzen: Potenzielle Kunden und Investoren setzen verstärkt auf Kooperationspartner, die nachhaltig agieren. Auch Finanzinstitute lassen Kriterien des ESG-Regelwerks zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen in ihre Bonitätsbewertung einfließen. Und zu guter Letzt: Wer im Vorfeld Daten erhebt, spürt eine immense Arbeitserleichterung, weil belastbare Kennzahlen bei Anfragen bereits vorliegen.
Die Regeln des CSRD-Berichts sind nicht verhandelbar
Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, sich an neue, nicht verhandelbare Regeln anzupassen. Dies betrifft auch Bereiche wie Fuhrpark und betriebliche Mobilität. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf für die Mobilitätsverantwortlichen aller Abteilungen in Firmen.
Doch wer sich den neuen Herausforderungen stellt, dem eröffnen sich auch neue Chancen: Steigende Kundenakzeptanz, wertvolle Bonität und eine höhere Attraktivität für Mitarbeitende sind nur einige der erreichbaren Benefits. Mobincks Lösungen für Datenintegration und Analyse gewähren umfassende Einsichten in die wichtigsten Teile der Unternehmensmobilität gewähren. Sektorübergreifende Analysen erleichtern das Reporting im Rahmen der neuen CSRD-Pflicht. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns, wir unterstützen Sie gerne.
Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge aus der Serie “CSRD und betriebliche Mobilität”:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
CSRD und Pendler-Berichtspflichten: Ihr Wegweiser zu effektiver Datensammlung